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Ich möchte Pflegegeld
beziehen
Sie haben bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich und bei Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich Anspruch auf einen Beratungstermin durch ausgebildete Fachkräfte. Die Kosten dafür trägt die Pflegekasse. Sie und Ihre Angehörigen sind verpflichtet diese Termine wahrzunehmen. Eine Pflegefachkraft berät und unterstützt Sie bei der Weiterführung und Ausgestaltung der Pflege zu Hause durch Ihre Lieben.
Angehörige + Pflegedienst
Die Kombination aus der Pflege durch Angehörige und einem Pflegedienst: Es kommt vor, dass Angehörige oder Freunde nicht alle Aufgaben selbst erfüllen können oder keine Zeit dafür haben. Sie können von der Erfahrung unserer Pflegekräfte profitieren, unser Netzwerk für die Bestellung an Hilfsmitteln oder kurzfristig eine Beratung unserer Fachkraft in Anspruch nehmen.
Pflege durch Angehörige
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