
Ich möchte Pflegegeld
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Sie haben bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich und bei Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich Anspruch auf einen Beratungstermin durch ausgebildete Fachkräfte. Die Kosten dafür trägt die Pflegekasse. Sie und Ihre Angehörigen sind verpflichtet diese Termine wahrzunehmen. Eine Pflegefachkraft berät und unterstützt Sie bei der Weiterführung und Ausgestaltung der Pflege zu Hause durch Ihre Lieben.
